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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in der Höhe von € 140,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2021 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
-BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
-BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
-BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
-sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-Mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at
Internet: www.grossschoenau.gv.at